Taxiunternehmer-Fahrer
Bei Fahrzeugwechsel oder für jegliche Änderung der Merkmale bedarf es der Schriftform. Entsprechende Formulare finden Sie hier, oder vor Ort in der Verwaltung.
Ein Fahrerwechsel am Taxistand mit Beibehaltung der Position darf nicht erfolgen. Der beginnende Fahrer muss sich neu Positionieren und zwar als Letzter.
Positionieren nur ab Position 2!
Die Fahrer mit P1 müssen sich im Fahrzeug bereithalten.
Zu P1 gehören auch die Fahrzeuge, die „erster Kombi“ oder „erster Großraum“ sind.
Ist also das vierte Fahrzeug in der Reihe der erste Kombi oder Großraum, so hat sich der Fahrer im Fahrzeug bereitzuhalten.
GENERELL GILT: WIRD EIN AUFTRAG ANGENOMMEN UND GIBT DER FAHRER DIESEN ZURÜCK WIRD NICHT POSITIONIERT.
Das Merkmal Materialfahrt, Bluttransport wird nicht mehr angezeigt. Dies bedeutet dass alle diese Fahrten ausführen müssen.
Sollte Materialfahrt oder Bluttransport nicht erwünscht sein, kann man sich nur komplett von allen Krankenfahrten sperren lassen.
Alle, die das Merkmal Kurier haben, sind verpflichtet diese Aufträge durchzuführen.
Bei Nichtannahme des Auftrages folgt der Verlust der Position und Entzug des Merkmals.
Wird ein Auftrag am Flughafengelände von der TAZ vermittelt und es kommt zu einer Fehlfahrt darf das Fahrzeug an der Position weiter aufrücken, wo er vor Auftragsvermittlung stand.
Bei Anfrage der Kunden bei Taxis mit mehr wie vier Personen das Fahrzeug verbindlich zugesagt.
Dementsprechend sind Großraumaufträge Pflichtaufträge.
Der Fahrgastraum eines Taxis hat stets in einem sauberen und gepflegten Zustand zu sein.
Der äußere Zustand des Fahrzeuges muss gepflegt und je nach Witterung in einem sauberen Zustand sein. Unfallschäden, Lack-, und Folienschäden sind binnen 14 Tage nach Feststellung zu beheben.
Im Kofferraum des Fahrzeugs muss ausreichend Platz für den Transport von Koffern und sonstige Gepäck der Fahrgäste vorhanden sein.
Der Taxifahrer hat auf den Taxiständen und Nachrückplätzen Ruhe, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Jede vermeidbare Belästigung Anderer durch Lärm ist verboten. Insbesondere bei Nacht sind die Wagentüren leise zu schließen, laute Unterhaltungen sind zu vermeiden. Audio-, sowie Sprechfunk-, oder Datenfunkanlagen müssen auf mäßige Lautstärke eingestellt sein.
Der Motor ist bei einem stehenden Fahrzeug unverzüglich abzuschalten.
Der Fahrer hat seinen Dienst in angemessener, sauberer Kleidung und vorschriftsmäßigem ordnungsgemäßem Schuhwerk (mit Socken/Strümpfen) auszuführen.
Die Vorschriften des Nichtraucherschutzes sind unbedingt einzuhalten. Im Fahrzeug gilt ein generelles Rauchverbot.
Im Benehmen gegenüber Fahrgästen und Kollegen sind freundliches, höfliches und rücksichtsvolles Auftreten und Verhalten absolute Voraussetzung. Dies gilt vor allem bei Fahraufträgen über kurze Strecken.
Bei starkem Auftragseingang oder bei wenig verfügbaren Taxen kann der Regelablauf kurzzeitig geändert werden, um eine optimale Kundenbedienung zu besorgen.
Die TAZ führt im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig Kontrollen von Fahrzeugen und Taxifahrern durch. Hierzu ermächtigte Personen der TAZ weisen sich durch einen von der TAZ ausgestellten Kontrollausweis aus.
Im Falle von Beanstandungen fertigen die Kontrolleure einen Bericht, der dem zuständigen Funkleiter unverzüglich zu. übermitteln ist, der die Beanstandungen dem Disziplinarausschuss nach dieser Ordnung zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen zuleitet.
Unnötige Anrufe beim Schichtleiter sollen vermieden werden
Bei berechtigten Fragen/Problemen wird weitergeholfen
Bei unnötigen Anrufen wird der Fahrer notiert und nach Auffällig zur Nachschulung eingeladen
Wenn beim Schichtleiter angerufen wird und keiner abnimmt, sollte ein bisschen bis zum zweiten Versuch gewartet werden. Ein Gespräch dauert in der Regel keine 10 Sekunden
Manchmal kommt es vor dass du nicht mehr weißt in welcher Straße der Taxiplatz war?
Kein Problem.
Grundtarif 3,55 €
Streckentarif 2,25 €
Wartezeit 0,50 €
ab der 15. Minute Rückwirkend ab der ersten Minute. Die Wartezeit muss vom Krankenhaus bestätigt werden.
Streckentarif 1,13 €
Rundfahrt