Soforthilfe Neuerung

Soforthilfe Neuerung

Sehr geehrte Mandantin,

Sehr geehrter Mandant,

Nach Rücksprache mit der IHK Stuttgart haben wir nun die Information bekommen, dass auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Soloselbstständige für den privaten Lebensunterhalt einen Pauschalbetrag von 1180,00 € pro Monat, d.h. für 3 Monate 3540,00 € als Ausgabe bei der Liquiditätsrechnung hinzuzählen können.

Sollten Sie den Zuschuss im Erstantrag noch nicht voll ausgeschöpft haben und der Erstantrag ist bereits an die L-Bank weitergeleitet worden, so können Sie nach Auskunft der IHK Stuttgart einen Folgeantrag für diese Kosten stellen.

D.h. Sie stellen den Antrag nochmal nur mit diesen Kosten, maximal bis zur Höchstgrenze (9000, 15000 oder 30000 € je nach Mitarbeiterzahl)  unter Berücksichtigung des bereits beantragten Zuschusses.

Bei diesem Folgeantrag sollten Sie die Bemerkung folgende Begründung aufnehmen:

„Dies ist der Folgeantrag zum Antrag mit der Vorgangsnummer…………………………., da im vorgenannten Ursprungsantrag die pauschalen Lebenshaltungskosten von 1180,00 € je Monat nicht enthalten waren.“

Sollten Sie aber in der Zwischenzeit Ihren Erstantrag zur Nachbesserung zurückbekommen haben, so sollten Sie diese Ausgaben noch zusätzlich bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses mit aufnehmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Beispielhafte Berechnung ist unbedingt auf den Einzelfall hin anzupassen bzw. zu ergänzen.

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